Förderung

Verfügungsfonds

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil)finanzierte Budgets, die in einem Fördergebiet bereitgestellt werden, um die Akteure (Bewohnerschaft, Gewerbetreibende, Vereine etc.) in den Gebieten zur Durchführung eigener Projekte und Maßnahmen anzuregen“ (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2012): Verfügungsfonds in der Städtebauförderung, S.9). 

In der Bauausschusssitzung am  20.02.2020 wurde sich für die Einrichtung eines  Verfügungsfonds für das Sanierungsgebiet Gronau Innenstadt ausgesprochen.

Damit ist ein wichtiger Schritt getätigt worden, das örtliche Engagement noch weiter zu fördern und auch die Hemmschwellen zur Umsetzung kleinerer Projekte und Maßnahmen abzubauen. Über den Einsatz der Mittel entscheidet ein Entscheidungsgremium. In Gronau übernimmt diese Funktion die Lenkungsgruppe des Zentrenmanagements, ein Zusammenschluss von Innenstadthändler*innen und Dienstleister*innen für ein gemeinsames Baustellenmarketing in der Gronauer Hauptstraße. Neun von acht der hier entwickelten Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen erhielten 2020 einen positiven Förderbescheid. Aufgrund des Pandemiegeschehens konnte jedoch nur die Hälfte  umgesetzt werden. 

 

Dazu zählten neben der Verlosung von Baustellentalern, die zur Teileröffnung der Hauptstraße verteilten Rosen sowie die Investition in neue Weihnachtsbeleuchtung sowohl für die Süd- als auch für die Nordseite der Hauptstraße.

Das Volumen des Verfügungsfonds ist variabel und wird jährlich neu festgelegt. In Abhängigkeit des Sponsorenanteils (z.B. Händler, Unternehmen), wird die Summe durch Mittel der Städtebauförderung und der Stadt verdoppelt. Beträgt der Anteil an Sponsorengeldern bspw. 1.500€, so verfügt der Verfügungsfonds über ein Budget von 3.000€.

 

Für das Jahr 2021 ist eine Neuauflage des Verfügungsfonds beschlossen worden. Die Stadt übernimmt die 50%ige Gegenfinanzierung, sodass der Verfügungsfonds in diesem Jahr mit 6.000€ bestückt wird. Die Lenkungsgruppe bleibt dabei als Entscheidungsgremium bestehen. Antragsberechtig ist jeder und der Wirkungsort der Anschaffung / des Finanzierungswunsches muss nach wie vor im Sanierungsgebiet Innenstadt liegen. 
Die im vergangenen Jahr ausgefallenen Veranstaltungen, für die auch z.T. schon eine Unterstützung durch den Verfügungsfonds zugesichert ist, sollen in diesem Jahr realisiert werden. 

Wichtiges rund um den Verfügungsfonds

allgemeine Fakten

der Verfügungsfonds bezieht sich auf das Fördergebiet Innenstadt

Nutzen für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ muss erkennbar sein

finanzielle Mittel, um Projekte zur städtischen Belebung, Aufwertung und Identifikation, Gestaltung des Wohn- und Arbeitsumfeldes sowie Erlebbarkeit des historischen Erbes eigenverantwortlich zu ermöglichen

Förderung in sich abgeschlossener Projekte, Wiederholung möglich

Jede*r ist antragsberechtigt

Jede*r kann in den Verfügungsfonds einzahlen

investive Maßnahmen

investitionsvorbereitende Maßnahmen

nichtinvestive Maßnahmen

Beschilderungs- und Leitsysteme

Bepflanzungen im öffentlichen Raum

Umsetzung von Lichtkonzepten, Weihnachtsbeleuchtung etc.

Ausstattungen, Installationen (bspw. Kunst)

Erarbeitung von Analysen/Konzepten zur Umsetzung investiver Maßnahmen

Erstellung von Gestaltungsleitfäden etc.

Marketingaktionen, (Quartiers-)Feste

Zwischennutzung leerstehender Ladenlokale etc.

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