Im Jahr 2015 wurde die Stadt Gronau (Leine) mit dem Fördergebiet „Gronau Innenstadt“ in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Mit der Programmumstrukturierung in 2020 ist das Gebiet fortan der Komponente „Lebendige Zentren“ zuzuordnen. Doch was wird damit vor Ort bewirkt? Und was bedeutet die Stadtsanierung für Sie als Eigentümer?
Die Möglichkeiten, Ziele und Zwecke der Stadtsanierung für die Gebäudeeigentümer*innen im Sanierungsgebiet Innenstadt sollen an dieser Stelle übersichtlich und transparent dargestellt werden. Einen schnellen Überblick liefert der nebenstehende Flyer mit Informationen zum Sanierungsprozedere und Möglichkeiten der Förderung privater Vorhaben mit Mitteln der Städtebauförderung. Weitere Informationen zu Begrifflichkeiten und Pflichten im Sanierungsgebiet finden Sie in unserem Sanierungs-ABC weiter unten.
Förderfähig sind bspw.:
Mit der Maßnahme darf erst nach Antragstellung und Abstimmung mit der Samtgemeindeverwaltung begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht jedoch nicht.
Sollte Ihr Gebäude nicht für eine Förderung im Rahmen der Stadtsanierung in Frage kommen, besteht mit dem Fassadenprogramm der Stadt Gronau (Leine) eine weitere Fördermöglichkeit für die Gebäudesanierung in der Innenstadt.
Voraussetzung ist, dass Ihr Gebäude innerhalb des historischen Stadtkerns liegt, unter Denkmalschutz steht oder ein baukulturell erhaltenswertes Gebäude ist, oder aber auch aufgrund seiner Ensemblewirkung und / oder des Standortes von Bedeutung ist.
Die vorgesehenen Maßnahmen müssen vor Beginn des Umbaus von einem sachverständigen Berater beurteilt werden und ein Antrag mit den Einzelheiten der Maßnahme, dem Ausführungszeitraum und den Kostenanschlägen oder Eigenleistungen bei der Stadt eingereicht werden.
Wichtige Informationen und Anträge:
Um auf die Fördermaßnahmen Privater in der Innenstadt aufmerksam zu machen, soll zum ein Banner während der Renovierung, Sanierung oder Modernisierung am Gerüst sowie ein Fassadenschild mit Saugnäpfen an den Fenstern angebracht werden.
Beide informieren einerseits über die Fördermöglichkeiten der Städtebauförderung und zeigen andererseits deutlich, dass sich das Gronauer Stadtbild bewegt.
Eigentümer*innen innerhalb des Sanierungsgebietes sind für die Laufzeit der Sanierung gegenüber der Stadt zur Auskunft nach § 138 BauGB verpflichtet, z.B. über Tatsachen und Kenntnisse, die zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes dienen oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich sind.
Die Sanierungsmaßnahme hat im Wesentlichen die Verbesserung oder Umgestaltung des betreffenden Gebietes zur Behebung der städtebaulichen Missstände zum Ziel. Durch die Sanierungsmaßnahmen erreichte Verbesserungen schlagen sich in der Regel in einer sanierungsbedingten Wertsteigerung des Bodenwertes nieder.
Die Differenz zum Anfangswert eines Grundstückes und den Endwerten nach der Sanierung, bestimmt die Höhe der Ausgleichsbeträge. Damit sollen Grundstückseigentümer*innen an der Aufwertungsmaßnahme beteiligt werden. Ausgleichsbeträge sind dabei in der Regel viel niedriger als Straßenausbaubeträge.
Bei Planungen zur Modernisierung und/oder Instandsetzung Ihres Gebäudes ist ein kostenfreies Beratungsgespräch mit der Samtgemeindeverwaltung zu vereinbaren. Im Gespräch werden Ihnen weiterführende Informationen zum Sanierungsablauf gegeben, der Antragsumfang abgestimmt und Fragestellungen können persönlich erläutert werden. Zudem wird die Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft.
Kontaktieren Sie die Ansprechpersonen der Samtgemeinde Leinebergland oder der NLG Hannover (Niedersächsische Landentwicklungsgesellschaft mbH).
Mir der Eintragung des Sanierungsvermerks, werden folgende Rechtsvorgäng gem. §§ 144 / 145 BauGB genehmigungspflichtig und sind bei der Stadt anzumelden:
Das Sanierungsgebiet „Gronau Innenstadt“ ist mit Satzungsbeschluss am 14.09.2015 förmlich festgelegt worden. Mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm und der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet können Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden und Maßnahmen verschiedener Art finanziell gefördert werden. Die Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes erhalten im Grundbuch einen „Sanierungsvermerk“.
Das Bund-Länder Instrument der Städtebauförderung gibt es seit den 1970er Jahren, um Kommunen bei der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung zu unterstützen. Die Finanzierung der Städtebauförderung ist dabei als Gemeinschaftsfinanzierung von je 1/3 Bund, Land und Gemeinde angelegt. Schwerpunkte der Städtebauförderung liegen bspw. auf der Stärkung und Entwicklung städtebaulicher Funktionen von Innenstädten und Ortsteilzentren, Wiedernutzung von Flächen und nachhaltige Flächennutzung (auch Zwischennutzung) oder bauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.