Förderung

Verfügungsfonds

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil)finanzierte Budgets, die in einem Fördergebiet bereitgestellt werden, um die Akteure (Bewohnerschaft, Gewerbetreibende, Vereine etc.) in den Gebieten zur Durchführung eigener Projekte und Maßnahmen anzuregen“ (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2012): Verfügungsfonds in der Städtebauförderung, S.9). 

Seit dem 20.02.2020 besteht für das Sanierungsgebiet „Gronau – Innenstadt“ ein Verfügungsfonds. Der Verfügungsfonds ist ein Instrument der Städtebauförderung, welches in Form von finanziellen Zuschüssen, die Umsetzung kleinteiliger Projekte zur Attraktivierung des Sanierungsgebietes fördern soll. Das örtliche Engagement soll gefördert und Hemmschwellen zur Umsetzung kleinerer Projekte und Maßnahmen abgebaut werden. 

 

 

Das Volumen des Verfügungsfonds ist variabel und wird jährlich neu festgelegt. In Abhängigkeit des Sponsorenanteils (z.B. Händler, Unternehmen), wird die Summe durch Mittel der Städtebauförderung (Bund, Land) und der Stadt verdoppelt.

Beträgt der Anteil an Sponsorengeldern bspw. 1.500€, so verfügt der Verfügungsfonds über ein Budget von 3.000€.

Über den Einsatz der Mittel entscheidet ein Entscheidungsgremium.  In Gronau übernimmt diese Funktion die Lenkungsgruppe des Zentrenmanagements – die Lenkungsgruppe wird besetzt durch Händler*innen und Dienstleister*innen sowie politische Vertreter*innen.

 

Antragsberechtig ist jede*r. Der Wirkungsort der Anschaffung / des Finanzierungswunsches muss sich innerhalb des Sanierungsgebietes Innenstadt befinden und ein öffentlicher Nutzen ersichtlich sein. 

 

Die genauen Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Förderfähig sind dabei vielfältige Projekte und Maßnahmen. In der Vergangenheit wurden bspw. das Baustellenmarketing begleitend zum Umbau der Hauptstraße, Aktionen des VHGs, wie Herbstzauber oder Gronauer Maien gefördert. 

 

Wichtiges rund um den Verfügungsfonds

allgemeine Fakten

investive Maßnahmen

investitionsvorbereitende Maßnahmen

nicht investive Maßnahmen

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