Die sogenannten vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind für die Aufnahme in ein Städtebau-förderungsprogramm erforderlich. In den VU wird sich intensiv mit städtebaulichen Rahmen-bedingungen in einem vorher einzugrenzenden Gebiet auseinander gesetzt und mögliche städtebauliche Missstände im Sinne des Bau-gesetzbuches § 136 ff. herausgestellt, aber auch Maßnahmen zur Behebung in ein Grobkonzept gebettet. Auf Basis der VU trifft das Ministerium die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Gebiet in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wird. Erst danach darf die Stadt das Gebiet tatsächlich als Sanierungsgebiet ausweisen und mit einer konkretisierenden Planung beginnen. Dieser Konkre-tisierungsschritt wurde durch das Planungsbüro Michel vorgenommen (s. Vorentwurf zur Innenstadtgestaltung).
VU Innenstadt Gronau (Leine) (16,7 MB/pdf)